Erpressungsaffäre: Karim Benzema muss nicht ins Gefängnis
Real-Stürmer Karim Benzema muss wegen der mutmasslichen Erpressung von Ex-Nationalspieler Mathieu Valbuena nicht ins Gefängnis.
Am Mittwoch fand in Frankreich der Prozess-Auftakt statt. Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie für den Stürmer von Real Madrid eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 75'000 Euro fordert. Damit steht bereits fest, dass Benzema selbst im Falle einer Verurteilung nicht hinter Gitter muss. Zunächst wurde ein Urteil bereits für Freitag erwartet, dieses wurde Medienberichten zufolge nun aber auf den 24. November verschoben.
Benzema erschien nicht persönlich vor Gericht, sondern liess sich von seinen Anwälten vertreten. Beim Delikt geht es um das angebliche Androhen der Veröffentlichung eines Sex-Videos, in dem Valbuena zu sehen sein soll. Benzema soll seinen früheren Mitspieler dazu gedrängt haben, mit einer Geldzahlung auf eine Forderung von Erpressern einzugehen, damit das Video nicht veröffentlicht wird.