Hammer-Urteil: FIFA-Transferregeln verstossen gegen EU-Recht
Es ist ein Urteil mit möglicherweise grossen Konsequenzen: Die FIFA verstösst mit ihren Transfervorschriften gegen geltendes Recht der EU, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.
Hintergrund ist eine Klage des früheren französischen Nationalspielers Lassana Diarra. Dieser wurde vor elf Jahren vom russischen Erstligisten Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr endete die Zusammenarbeit. Lokomotive löste den Vertrag auf und verlangte eine Entschädigung. Diarra wiederum verklagte den Klub auf ausstehende Gehälter. Er sagte, dass die Suche nach einem neuen Arbeitgeber schwierig war, da gemäss FIFA-Reglement jeder neue Verein bei einer zuvor grundlosen Auflösung des Kontrakts mit ihm für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive hätte haften müssen.
Deshalb sei ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fussballverband auf Schadenersatz und einen Verdienstausfall in Höhe von 6 Mio. Euro. Das belgische Gericht legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor.
Dieser hat sein Urteil nun verkündet. Demnach schiessen die Transferregeln der FIFA über das Ziel hinaus. Sie würden Sportler und Vereine "mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr grossen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken", belasten, heisst es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Nun liegt der Fall wieder vor dem belgischen Gericht, das über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EUGH umsetzen muss. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.
Eine mögliche krasse Konsequenz wäre, dass Fussballer wechseln dürfen, wann immer sie wollen. Die tatsächlichen Folgen sind aber noch schwierig abzusehen. Ob ein ähnliches Erdbeben folgt, wie einst beim Bosman-Urteil, das dazu führte, dass für Profis mit ausgelaufenen Verträgen keine Ablösen mehr bezahlten werden müssen, bleibt abzuwarten.